29. Aug. 2023, 14:45 Uhr
Aufhebung generelles Feuerverbot im Freien
Das allgemeine Feuerverbot im Freien, das der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, am 22. August 2023 erlassen hat, wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Niederschläge und die eher kühlen Temperaturen seit dem letzten Wochenende tragen zu einer markanten Entspannung an der Front der Brandgefahr bei.
Das allgemeine Feuerverbot im Freien, das der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, am 22. August 2023 erlassen hatte, wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
In den letzten 72 Stunden gab es im gesamten Kantonsgebiet ergiebige Niederschläge. In der Rhoneebene fielen zwischen 40 und 75 Millimeter Regen, in einigen Bergregionen bis zu 116 Millimeter. Zudem sind die Temperaturen derzeit relativ niedrig, wodurch sich die Gefahr von Bränden nach Regenfällen in Grenzen hält.
Diese beiden Faktoren führen dazu, dass die Brandgefahr für das gesamte Gebiet auf Stufe 1 oder 2 herabgestuft wird. Dennoch sollte nicht vergessen werden, dass auch bei geringer oder mässiger Brandgefahr Vorsicht geboten ist und jedes Feuer überwacht und gelöscht werden muss, bevor es zurückgelassen wird. Den Anweisungen der örtlichen Behörden ist zwingend Folge zu leisten.
Im Brandfall nach dem Prinzip handeln: Alarmieren (118) - Retten – Löschen
Link Waldbrandgefahrenkarte Wallis
Kontaktpersonen:
Frédéric Favre, Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport, 027 606 50 05
Jean-Christophe Clivaz, Chef der Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft, 027 606 32 05
Philipp Hildbrand, Chef Kantonales Amt für Feuerwesen, 079 347 59 31
In den letzten 72 Stunden gab es im gesamten Kantonsgebiet ergiebige Niederschläge. In der Rhoneebene fielen zwischen 40 und 75 Millimeter Regen, in einigen Bergregionen bis zu 116 Millimeter. Zudem sind die Temperaturen derzeit relativ niedrig, wodurch sich die Gefahr von Bränden nach Regenfällen in Grenzen hält.
Diese beiden Faktoren führen dazu, dass die Brandgefahr für das gesamte Gebiet auf Stufe 1 oder 2 herabgestuft wird. Dennoch sollte nicht vergessen werden, dass auch bei geringer oder mässiger Brandgefahr Vorsicht geboten ist und jedes Feuer überwacht und gelöscht werden muss, bevor es zurückgelassen wird. Den Anweisungen der örtlichen Behörden ist zwingend Folge zu leisten.
Im Brandfall nach dem Prinzip handeln: Alarmieren (118) - Retten – Löschen
Link Waldbrandgefahrenkarte Wallis
Kontaktpersonen:
Frédéric Favre, Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport, 027 606 50 05
Jean-Christophe Clivaz, Chef der Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft, 027 606 32 05
Philipp Hildbrand, Chef Kantonales Amt für Feuerwesen, 079 347 59 31