Publiziert am 22. Mai 2026, 11:00 Uhr
Redimensionierung der Sperrzone Blatten per 22.05.2026
Sperrzone Blatten per 22.05.2026
Gestützt auf Art. 4 Abs. 1 lit. c)
des Gesetzes über die Naturgefahren und den Wasserbau (GNGWB) verfügen die Gemeinderäte der Einwohnergemeinden Blatten und Wiler zum Schutz von Personen, Eigentum und Sachwerten die Sperrzone Blatten wie folgt:
- Für die Gefahrenbereiche beim See Blatten, auf dem gesamten
Schuttkegel sowie durch den Bergsturz beeinträchtigte Flächen gilt ein striktes Zutrittsverbot. - Der Perimeter der Sperrzone Blatten wird Tag und Nacht überwacht.
- In begründeten Fällen kann die
Gemeinde den Zutritt mit einer zeitlich begrenzten Sonderbewilligung gewähren. - Diese Anordnung tritt am Freitag, 22.05.2026 in Kraft und gilt bis auf Widerruf.
- Die bisherigen Anordnungen werden aufgehoben.
