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Publiziert am 22. Mai 2026, 11:00 Uhr

Redimensionierung der Sperrzone Blatten per 22.05.2026

Sperrzone Blatten per 22.05.2026
Gestützt auf Art. 4 Abs. 1 lit. c)
des Gesetzes über die Naturgefahren und den Wasserbau (GNGWB) verfügen die Gemeinderäte der Einwohnergemeinden Blatten und Wiler zum Schutz von Personen, Eigentum und Sachwerten die Sperrzone Blatten wie folgt:

  • Für die Gefahrenbereiche beim See Blatten, auf dem gesamten 
    Schuttkegel sowie durch den Bergsturz beeinträchtigte Flächen gilt ein striktes Zutrittsverbot.
  • Der Perimeter der Sperrzone Blatten wird Tag und Nacht überwacht.
  • In begründeten Fällen kann die 
    Gemeinde den Zutritt mit einer zeitlich begrenzten Sonderbewilligung gewähren.
  • Diese Anordnung tritt am Freitag, 22.05.2026 in Kraft und gilt bis auf Widerruf.
  • Die bisherigen Anordnungen werden aufgehoben.

 

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Behoerdliche-An…one-Blatten.pdf (PDF, 570 KB)
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